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Risikolebensversicherung
Gilt der Versicherungsschutz in der Risikolebensversicherung weltweit?
Wer eine Risikolebensversicherung abschließt,
möchte naturgemäß auch sichergehen, dass
die Versicherung, gesetzt dem Fall es passiert wirklich etwas, auch
tatsächlich bezahlen würde. Schließlich
hört und liest man immer wieder Geschichten von Versicherungsgesellschaften,
die sich im Fall einer Leistungsanfrage winden und drehen und alles
daran setzen, bloß kein Geld an den Kunden auszahlen zu
müssen. Aber, gibt es das auch in der
Risikolebensversicherung? Kann es sein, dass auch hier die Leistung bei
bestimmten Ereignissen versagt wird? Ist es möglich, dass man
gar nicht überall Versicherungsschutz genießt,
dieser also z.B. nicht weltweit gilt?
Nun, diese Fragen sind sehr essentiell und daher bedarf es auch einer
etwas weitergehenden Ausführung. Generell ist es
natürlich so, dass eine Risikolebensversicherung 24 Stunden am
Tag und auch weltweit gilt. Wer jedoch z.B. in Kriegsgebiete reist,
begibt sich in doppelter Hinsicht in Gefahr: Auf der einen Seite kann
es natürlich in Kriegsgebieten vorkommen, dass man verletzt
oder gar getötet wird, auf der anderen Seite besteht aber dann
auch das Problem, dass die Risikolebensversicherung unter
Umständen nicht bezahlt. Krieg oder innere Unruhen sind
nämlich bei den meisten Versicherungsgesellschaften als
Leistungsbegründung ausgeschlossen. Wer jedoch in ein
Kriegsgebiet reist, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz:
Wer hier nicht erschossen wird, sondern z.B. dadurch ums Leben kommt,
dass ihm ein Komet auf den Kopf fällt oder dass er sich vor
einem Schuss so erschreckt, dass er einen Herzinfarkt bekommt, der hat
natürlich in vollem Umfang Anspruch auf eine Leistung (Naja,
genau genommen seine Erben). Es kommt also nicht auf den Ort, sondern
vielmehr auf die Art des Todes an.
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Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn der Tod durch das
Ausüben von besonders gefährlichen Sportarten
hervorgerufen wird, z.B. beim Tiefseetauchen oder beim
Fallschirmspringen. Die meisten Versicherungen fragen daher schon im
Antrag nach, ob jemand einer gefährlichen Sportart nachgeht,
um ihn dann, ggf., nur gegen Mehrprämie oder
überhaupt nicht zu versichern. Wer nun aber zum Zeitpunkt der
Antragstellung keiner solchen Sportart nachgegangen ist und nur ab und
zu als Freizeitsportler aktiv ist, hat in aller Regel
Versicherungsschutz - wobei es hier durchaus auch schon zu
gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Lebensversicherern und den
Nachkommen von Kunden gekommen ist.
In einigen Risikolebensversicherungen kann es sein, dass es Klauseln
gibt, die besagen, dass man nicht länger als ein halbes Jahr
durchgehend im Ausland sein darf ohne den Versicherungsschutz zu
verlieren. Wer diese Klausel in seinem Vertrag hat, tut also gut daran,
mit der Versicherung zu reden und den Grund seiner Reise bekannt zu
geben - evtl. kann man hier eine Sondervereinbarung treffen. Falls
nicht, muss man wohl oder übel jedes halbe Jahr für
einen Tag nach Deutschland zurückkehren.