Risikolebensversicherung.net

Jetzt günstig vorsorgen!

  • Startseite
  • Angebot anfordern
  • Die Preise
  • Familie absichern
  • FAQs

Risikolebensversicherung

  • Was ist eigentlich eine Risikolebensversicherung?
  • Wie wichtig ist eine Risikolebensversicherung?
  • Risikolebensversicherung - Was darf sie kosten?
  • Warum ist sie für Familien besonders wichtig?
  • Risiko-Lebensversicherung oder Kapital-Lebensversicherung?

Risikoleben FAQs

  • Ist es sinnvoll einen Todesfallbonus zu vereinbaren?
  • Wie ermittle ich die richtige Versicherungssumme?
  • Gilt der Versicherungsschutz in der Risikolebensversicherung weltweit?
  • Warum sind Nichtrauchertarife in der Lebensversicherung preiswerter?
  • Ist der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Risikolebensversicherung

Gilt der Versicherungsschutz in der Risikolebensversicherung weltweit?

Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, möchte naturgemäß auch sichergehen, dass die Versicherung, gesetzt dem Fall es passiert wirklich etwas, auch tatsächlich bezahlen würde. Schließlich hört und liest man immer wieder Geschichten von Versicherungsgesellschaften, die sich im Fall einer Leistungsanfrage winden und drehen und alles daran setzen, bloß kein Geld an den Kunden auszahlen zu müssen. Aber, gibt es das auch in der Risikolebensversicherung? Kann es sein, dass auch hier die Leistung bei bestimmten Ereignissen versagt wird? Ist es möglich, dass man gar nicht überall Versicherungsschutz genießt, dieser also z.B. nicht weltweit gilt?

Nun, diese Fragen sind sehr essentiell und daher bedarf es auch einer etwas weitergehenden Ausführung. Generell ist es natürlich so, dass eine Risikolebensversicherung 24 Stunden am Tag und auch weltweit gilt. Wer jedoch z.B. in Kriegsgebiete reist, begibt sich in doppelter Hinsicht in Gefahr: Auf der einen Seite kann es natürlich in Kriegsgebieten vorkommen, dass man verletzt oder gar getötet wird, auf der anderen Seite besteht aber dann auch das Problem, dass die Risikolebensversicherung unter Umständen nicht bezahlt. Krieg oder innere Unruhen sind nämlich bei den meisten Versicherungsgesellschaften als Leistungsbegründung ausgeschlossen. Wer jedoch in ein Kriegsgebiet reist, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz: Wer hier nicht erschossen wird, sondern z.B. dadurch ums Leben kommt, dass ihm ein Komet auf den Kopf fällt oder dass er sich vor einem Schuss so erschreckt, dass er einen Herzinfarkt bekommt, der hat natürlich in vollem Umfang Anspruch auf eine Leistung (Naja, genau genommen seine Erben). Es kommt also nicht auf den Ort, sondern vielmehr auf die Art des Todes an.

Hannoversche Leben Risikolebensversicherung
Risikoschutz und Sicherheit schon ab 4,30 Euro* pro Monat
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn der Tod durch das Ausüben von besonders gefährlichen Sportarten hervorgerufen wird, z.B. beim Tiefseetauchen oder beim Fallschirmspringen. Die meisten Versicherungen fragen daher schon im Antrag nach, ob jemand einer gefährlichen Sportart nachgeht, um ihn dann, ggf., nur gegen Mehrprämie oder überhaupt nicht zu versichern. Wer nun aber zum Zeitpunkt der Antragstellung keiner solchen Sportart nachgegangen ist und nur ab und zu als Freizeitsportler aktiv ist, hat in aller Regel Versicherungsschutz - wobei es hier durchaus auch schon zu gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Lebensversicherern und den Nachkommen von Kunden gekommen ist.

In einigen Risikolebensversicherungen kann es sein, dass es Klauseln gibt, die besagen, dass man nicht länger als ein halbes Jahr durchgehend im Ausland sein darf ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Wer diese Klausel in seinem Vertrag hat, tut also gut daran, mit der Versicherung zu reden und den Grund seiner Reise bekannt zu geben - evtl. kann man hier eine Sondervereinbarung treffen. Falls nicht, muss man wohl oder übel jedes halbe Jahr für einen Tag nach Deutschland zurückkehren.

 
 

Copyright © BergMedia.net - Impressum, Designed by Alpha Studio