Wann erhalte ich meinen Versicherungsschein zur Risikolebensversicherung?

Nachdem der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Versicherungsantrag bei der Versicherungsgesellschaft zur Prüfung eingegangen ist und alle beantworteten Gesundheitsfragen in der Risikoprüfung bearbeitet worden sind, erhalten Sie Ihren Versicherungsschein per Post. Die Annahme des Antrages ist von verschiedenen Faktoren abhängig, ein Versicherungsantrag kann auch abgelehnt werden. Sollten Angaben fehlen oder Rückfragen entstehen, erhalten Sie umgehend Nachricht vom Versicherer. Der Vertrag ist erst dann zustandegekommen wenn es zum Antrag keine Rückfragen mehr gibt und die Annahmebestätigung des Versicherers vorliegt. Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie die Bestätigung des Versicherers über den bestehenden Risikolebensversicherungs Versicherungsschutz. Eine Kopie des Versicherungsantrages und der Original Versicherungsschein zur Risikolebensversicherung sind sorgfältig aufzubewahren.

Eine eventuelle vorläufige Deckung kann, je nach Versicherer, auch nach Eingang des Versicherungsantrages bestehen. Hierzu gehört aber immer eine Einzugsermächtigung für den Versicherungsbeitrag, es muss also die Bankverbindung für den Beitragseinzug im Antrag aufgeführt sein. Durch Zahlung des Erstbeitrages können Sie ebenfalls die Voraussetzungen für eine vorläufige Deckung erfüllen.