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Risiko- oder Kapital-Lebensversicherung?
Welches Produkt deckt Risiken ab und welches dient zur Altersvorsorge
Wo auch immer man sich umschaut, immer dominiert ein Thema die
Gespräche, Reportagen, Berichte oder Artikel – die
Rente. Und das zu Recht, ist es doch zweifellos so, dass die Sicherheit
der staatlichen Rentenkassen in den letzten Jahren immer weiter
abgenommen hat. Kann man sich heute wirklich noch darauf verlassen,
dass die Rente sicher ist und die staatliche Vorsorge ausreicht, um den
Menschen ein ausreichendes Einkommen im Alter zu sichern? Wohl kaum!
Immer lauter werden die Stimmen, die, berechtigterweise, laut auf die
aktuellen Missstände hinweisen: Immer weniger Einzahler in das
umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung stehen
einer immer größer werdenden Schar von
Rentenempfängern gegenüber – ein
Sachverhalt, der früher oder später einfach zu
Problemen führen muss.
Was aber kann man tun? Nun, da man sich auf die
gesetzliche Rente nicht mehr verlassen kann, kommt man heutzutage um
eine private Zusatzversorgung einfach nicht mehr herum. Macht man sich
nun aber auf die Suche nach geeigneten Vorsorgeprodukten, wird man mit
Angeboten geradezu überschüttet. Gerade auch
deswegen, weil immer mehr Menschen der Börse und den
Finanzmärkten an sich misstrauen, sind Lebensversicherungen
dabei wieder enorm hoch im Kurs.
Eine Frage, die uns in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt wird,
ist die Frage, wo eigentlich die Unterschiede zwischen
Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen liegen?!
Gibt es da wirklich signifikante Unterschiede oder handelt es sich
bloß um zwei Namen für ein- und dasselbe Produkt?
Und, wenn es Unterschiede gibt, welches Produkt braucht man dann in
welcher Situation?
Nun, um uns diesen Fragen systematisch zu nähern,
müssen wir zuerst einmal die Frage beantworten, ob es
Unterschiede zwischen Kapital- und Risikolebensversicherungen gibt. Und
die Antwort muss zweifellos „Ja“ lauten. Aber gehen wir geordnet
vor:
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Lebensversicherung als Altersvorsorge
- Was ist eigentlich eine Lebensversicherung?
- Wo liegen die Unterschiede zwischen Lebens- und Rentenversicherungen
- Wo liegen die Unterschiede zwischen Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen?
- Wo liegt der Unterschied zwischen einer fondsgebundenen Lebensversicherung und einer Kapitallebensversicherung?
1. Was ist eigentlich eine Lebensversicherung?
Wie der Name schon erahnen lässt, handelt es sich bei einer Lebensversicherung um ein Produkt, dass irgendwie auf das Leben eines oder mehrerer Menschen zugeschnitten ist und dieses absichert. Mit einer Lebensversicherung kann ein Versicherungsnehmer also dafür sorgen, dass die finanziellen Folgen aus dem Tod einer versicherten Person für deren Angehörige abgemildert oder gänzlich kompensiert werden. So unangenehm diese Gedanken auch sind – der Tod eines Menschen hinterlässt bei den Angehörigen nicht nur tiefe seelische, sondern oft auch sehr deutliche, finanzielle Narben und es macht unter diesem Gesichtspunkt doch enorm viel Sinn, sich Gedanken darüber zu machen, wie man zumindest diese Gefahr etwas abmildern kann.Da Lebensversicherungen eine der ersten Versicherungsarten waren, die überhaupt entwickelt wurden, dauerte es nicht lange, bis die Versicherungsgesellschaften auf die Idee kamen, einen Teil des Geldes, der von dem Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft gezahlt wird, verzinslich anzulegen und am Ende des Vertrages wieder auszuzahlen. Die Lebensversicherung wurde somit zu einem klassischen Altersvorsorgeprodukt.
2. Wo liegen die Unterschiede zwischen Lebens- und Rentenversicherungen
Die Hauptunterschied zwischen einer Lebens- und einer Rentenversicherung ist zweifellos der, dass eine Rentenversicherung nicht das Leben einer oder mehrerer versicherter Personen absichert, sondern lediglich der Altersvorsorge des Versicherungsnehmers, bzw. der bezugsberechtigten Person dient. Zwar ist es richtig, dass eine Rentenversicherung keineswegs bis zum Rentenalter laufen muss, in den meisten Fällen ist jedoch genau das der Fall – Rentenversicherungen können also durchaus als reine Altersvorsorgeprodukte gesehen werden.Ein weiterer Unterschied zwischen einer Lebensversicherung und einer Rentenversicherung ist der, dass die Auszahlung aus einer Rentenversicherung in der Regel sowohl als einmalige Kapitalabfindung, wie auch als monatliche Rente erfolgen kann – bei Lebensversicherungen ist die Auszahlung hingegen in aller Regel nur als einmalige Summe möglich. Achtung: Sowohl die Rüruprente, wie auch die Riesterrente bilden hier Ausnahmen, da die Auszahlung im ersten Fall nur als Rente und im zweiten Fall nur zum Teil als Kapitalabfindung erfolgen kann (bei Riester sind 30% des am Ende zur Verfügung stehenden Kapitals als Einmalsumme möglich – der Rest wird verrentet). Auch ist es inzwischen so, dass es durchaus Mischformen zwischen Lebens- und Rentenversicherungen gibt, die Grenzen hier also immer mehr verschwimmen. Der Einfachheit halber, wollen wir an dieser Stelle jedoch nicht auf alle diese Mischformen aus Lebens- und Rentenversicherungen eingehen.
3. Wo liegen die Unterschiede zwischen Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen?
Nun, eigentlich ist das sehr leicht zu erklären: Bei einer Kapitallebensversicherung besteht der Beitrag des Versicherungsnehmers aus zwei Bestandteilen – dem Spar- und dem Risikobeitrag. Während der Risikobeitrag eine Gebühr gegenüber der Versicherung darstellt und ausschließlich dafür gedacht ist, den Tod der versicherten Person(en) entsprechend zu versichern, wird der Sparanteil verzinslich angelegt, bzw., je nach Typ der Versicherung, in Fonds investiert, und steht am Ende der Vertragslaufzeit als Auszahlungsbetrag zur Verfügung.Bei einer Risikolebensversicherung entfällt der Sparanteil, so dass es also am Ende des Vertrages keine Auszahlung, bzw. nur einen Schlussüberschussanteil, gibt. Es wird also, genau wie bei einer privaten Haftpflicht- oder einer Hausratversicherung lediglich das Risiko versichert und kein Geld angespart. Der Beitrag fällt dafür natürlich auch deutlich geringer aus, als dies bei einer Kapitallebensversicherung mit gleich hohem Todesfallschutz der Fall wäre.
4. Wo liegt der Unterschied zwischen einer fondsgebundenen Lebensversicherung und einer Kapitallebensversicherung.
Streng genommen werden alle Lebensversicherungen mit Sparanteil, also unabhängig davon, wie der Sparanteil angelegt wird, als Kapitallebensversicherungen bezeichnet. Im normalen Sprachgebrauch gibt es jedoch einen erheblichen Unterschied, denn während bei einer Kapitallebensversicherung der Sparanteil von der Versicherungsgesellschaft selber verwaltet und angelegt wird, wird dieser Betrag bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung an eine Investmentgesellschaft weitergeleitet, die das Geld entsprechend den Wünschen des Versicherungsnehmers in einem oder mehreren Fonds anlegt.Innerhalb der fondsgebundenen Versicherungen hat der Versicherungsnehmer meist die freie Auswahl zwischen Fonds mit eher hohem oder mit quasi gar keinem Risiko. Aktienfonds stehen dabei ebenso zur Auswahl wie Fonds, die das Geld der Anleger am Renten-, Geld-, oder Immobilienmarkt anlegen.
Der neuste Clou sind aber in diesem Zusammenhang die so genannten Garantiefonds. Diese Fonds sind entstanden, weil immer mehr Anleger sich darüber beschwert haben, dass die Rendite ihrer Verträge in den schwachen Zeiten des Finanzmarktes eher mau, oder sogar negativ, ausfällt. Mit Garantiefonds ist das nicht mehr möglich, da sie entweder die Einzahlungen oder teilweise sogar bestimmte Höchstwerte als Garantiewerte festlegen.
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Fragen und Antworten
Kapitallebensversicherung - Risikolebensversicherung
- Ich möchte etwas für meine Rente sparen – soll ich eine Kapitallebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung abschließen?
- Ich habe vor einiger Zeit eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, möchte aber nun etwas für meine Rente tun. Kann ich meine Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umwandeln?
- Ich habe vor einiger Zeit eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, möchte aber nun weniger Beitrag zahlen und dafür auf den Sparanteil verzichten – geht das?
- Wonach richtet sich der Beitrag, den ich für meine Lebensversicherung zu zahlen habe?
- Ist es richtig, dass ich keine Lebensversicherung abschließen kann, wenn ich eine negative Gesundheitsgeschichte habe?
- Kann ich in meiner Lebensversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsrente mit versichern?
- Kann ich in meiner Lebensversicherung auch eine Pflegerente mit versichern?
- Ich bin zeitlich begrenzt nicht in der Lage, die Beiträge zu meiner Lebensversicherung zu zahlen – kann ich die Beitragszahlung aussetzen?
- Ich möchte den Todesfallschutz meiner Lebensversicherung erhöhen. Ist dies ohne Mehrbeitrag möglich?
- Ich habe vor einigen Jahren eine Lebensversicherung über Summe XY abgeschlossen, möchte nun aber meine Absicherung erhöhen. Geht dies auch ohne eine erneute Prüfung meiner gesundheitlichen Situation?
- Ich habe vor einigen Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen – wie wird die Auszahlung aus diesem Vertrag versteuert?
- Ich möchte eine Lebensversicherung abschließen und damit meine Altersvorsorge aufbessern – welche Steuerlast erwartet mich?
- Ich habe eine Lebensversicherung für meinen Sohn / meine Tochter abgeschlossen. Kann ich diesen Vertrag auf ihn/sie übertragen?
- In meiner Lebensversicherung steht eine Person als berechtigt, die ich nicht in meinem Vertrag haben möchte. Kann ich das ändern?
- Kann ich meine Lebensversicherung jederzeit kündigen?
- Kann der Staat mir mein erspartes Geld wegnehmen, wenn ich in die Hartz-IV-Regelung falle?
- Wo finde ich das beste Angebot für eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung?
1. Ich möchte etwas für meine Rente sparen – soll ich eine Kapitallebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung abschließen?
Möchte man etwas für seine Rente sparen, sollte man in jedem Fall zur Kapital- und nicht zur Risikolebensversicherung greifen, da letztere überhaupt keinen Sparanteil und daher auch keine Endauszahlung beinhaltet. Möchte man sogar gänzlich auf den Todesfallschutz verzichten, kann auch eine Rentenversicherung abgeschlossen werden. Welche Tarife die jeweils höchsten Auszahlungen vorsehen, können Sie unserem Lebensversicherungsvergleich entnehmen, den wir hier für sie vorbereitet haben.2. Ich habe vor einiger Zeit eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, möchte aber nun etwas für meine Rente tun. Kann ich meine Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umwandeln?
Nein, in der Regel ist das nachträgliche hinzufügen eines Sparanteils nicht mehr möglich, da dies versicherungsmathematisch nicht darstellbar ist. Möchte man zusätzlich etwas für seine Rente tun, den bestehenden Todesfallschutz jedoch nicht aufgeben, empfiehlt sich der Abschluss einer Rentenversicherung. Welcher Tarif für sie geeignet ist, erfahren Sie hier.3. Ich habe vor einiger Zeit eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, möchte aber nun weniger Beitrag zahlen und dafür auf den Sparanteil verzichten – geht das?
Ja, im Gegensatz zum Wechsel von einer Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung ist das nachträgliche Streichen des Sparanteils in der Regel kein Problem. Der Todesfallschutz kann allerdings in der Regel nicht beliebig hoch festgelegt werden, sondern muss einen Wert zwischen der bisherigen Versicherungssumme und dem Mindesttodesfallschutz (oft 2500-5000 Euro) ausmachen. Für den Wechsel von einer Kapital- in eine Risikolebensversicherung gibt es bei den meisten Gesellschaften spezielle Formulare, die man sich per Anruf sehr einfach anfordern kann.4. Wonach richtet sich der Beitrag, den ich für meine Lebensversicherung zu zahlen habe?
Der Beitrag zu einer Lebensversicherung richtet sich stets nach zwei Faktoren: Der Höhe des Todesfallschutzes und der gewünschten Auszahlungshöhe. Da es bei Risikolebensversicherungen keine Schlussauszahlung gibt, entfällt hier jedoch der zweite, genannte Punkt und der Beitrag richtet sich lediglich nach der Höhe des Todesfallschutzes in Abgleich mit der persönlichen Situation der versicherten Person/en (Gesundheitszustand, Raucher, etc.).Sicherheit schon ab 4,30 Euro pro Monat
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5. Ist es richtig, dass ich keine Lebensversicherung abschließen kann, wenn ich eine negative Gesundheitsgeschichte habe?
Nein, so pauschal kann man das nicht sagen. Vielmehr ist es so, dass es dem Versicherungsunternehmen freisteht, einen Antrag anzunehmen oder abzulehnen, da es sich bei Versicherungen um privatrechtliche, gewinnorientierte Unternehmen handelt und diese nicht gezwungen werden können, sich ein „zu großes Risiko“ ins Haus zu holen.Damit das Versicherungsunternehmen beurteilen kann, wie es zu einem Antrag steht, sind bei allen Lebensversicherungsanträgen Gesundheitsfragen zu beantworten. Diese Gesundheitsfragen werden zwar von jeder Gesellschaft individuell entwickelt, vergleicht man aber die Gesundheitsfragen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften miteinander, stellt man schnell fest, dass sich diese mehr oder weniger alle sehr ähnlich sehen.
Hat man nun eine bereits angeschlagene, gesundheitliche Situation – zum Beispiel weil man in den letzten Jahren einen Unfall hatte oder gar an einer dauerhaften Erkrankung leidet – so kann es durchaus sein, dass das Versicherungsunternehmen nicht bereit ist, den Antragsteller zu versichern. Auch ist es durchaus möglich, dass die Versicherung den Antrag zwar annimmt, den Kunden aber nur gegen einen deutlich höheren Beitrag versichert. Dem normalen Tarifbeitrag wird in diesem Fall ein individueller Risikobeitrag hinzugerechnet.
Wichtig: Gerade wer auf den Abschluss einer Lebensversicherung angewiesen ist, zum Beispiel weil er mit seiner Familie ein Haus baut und eine Baufinanzierung abschließt (die Familie soll durch den Abschluss der Lebensversicherung für den Fall geschützt werden, dass der Hauptverdiener ausfällt – die Raten sind mit nur einem Verdiener oft nicht zu bezahlen), sollte im Vorwege gründlich prüfen, ob er bei einer Versicherung angenommen werden kann oder nicht. Zwar werden die Gesellschaften ihre Annahmerichtlinien nicht kundtun, durch das Stellen eines Antrages merkt man jedoch sehr schnell, ob und wenn ja zu welchen Bedingungen die Gesellschaften bereit sind, einen zu versichern.
6. Kann ich in meiner Lebensversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsrente mit versichern?
Ja, bei vielen Gesellschaften ist das durchaus möglich. Da für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung jedoch ebenso das Beantworten von Gesundheitsfragen im Antrag notwendig ist wie für den Abschluss der Lebensversicherung an sich, muss man die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung entweder direkt beim Abschluss der Lebensversicherung mit einklammern (dann reicht das einmalige Ausfüllen der Gesundheitsfragen aus), oder man muss später erneut eine Gesundheitsprüfung absolvieren. Das Einklammern einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ohne eine (erneute) Prüfung der gesundheitlichen Situation ist aus dem einfachen Grund nicht möglich, dass durch den Einschluss für den Versicherer das Risiko steigt. Also muss hier in jedem Fall (neu) geprüft werden.7. Kann ich in meiner Lebensversicherung auch eine Pflegerente mit versichern?
Ja, grundsätzlich kann man in seine Lebensversicherung auch eine Pflegerentenzusatzversicherung mit einklammern und auf diese Weise den sinkenden, staatlichen Absicherungshöhen trotzen. Da es sich bei dem Pflegerentenzusatz jedoch um eine erneue Risikoerhöhung handelt, ist der Abschluss nur gegen eine erneute Gesundheitsprüfung möglich. Schließt man den Vertrag jedoch gerade erst ab, kann man von Anfang an um den Einschluss einer Pflegerentenzusatzversicherung ersuchen. Wichtig ist jedoch, dass nicht alle Gesellschaften solche Tarife im Angebot haben. In unserem Versicherungsvergleich zeigen wir Ihnen, welche Anbieter sich in diesem Segment besonders positiv hervortun.8. Ich bin zeitlich begrenzt nicht in der Lage, die Beiträge zu meiner Lebensversicherung zu zahlen – kann ich die Beitragszahlung aussetzen?
Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, da jede Gesellschaft hier andere Richtlinien hat. Bei den meisten Unternehmen ist es bei Kapitallebensversicherungen durchaus möglich, die Beitragszahlung für eine Weile auszusetzen. Bei Risikolebensversicherungen ist eine solche Maßnahme jedoch in der Regel nicht anwendbar.Technisch läuft das Aussetzen der Beiträge stets im Rahmen einer so genannten „Beginn Ablauf Verlegung“ ab. Bei einer solchen Maßnahme wird für die Vertragsdauer so getan, als hätte der Vertrag die Anzahl der überbrückten Monate später begonnen und auch das Ende des Vertrages verzögert sich auf diese Weise künstlich nach hinten. Da die versicherte/n Person/en jedoch nun länger versichert sind und demnach auch das Risiko ihres Ablebens höher ist, steigt in der Regel der Beitrag der Lebensversicherung mehr oder weniger stark an.
Dass das Durchführen einer solchen „Beginn Ablauf Verlegung“ bei Risikolebensversicherungen in aller Regel nicht möglich ist, beruht auf der einfachen Tatsache, dass die Versicherung hier kein Deckungskapital verwaltet und demnach auch die Gewinnmargen kleiner sind. Hier haben die Gesellschaften oft schlicht und ergreifend keine Möglichkeit, der Beginn Ablauf Verlegung eingeplant.
9. Ich möchte den Todesfallschutz meiner Lebensversicherung erhöhen. Ist dies ohne Mehrbeitrag möglich?
Nun, zur Beantwortung dieser Frage ist es notwendig, zuerst einmal zu klären, ob es sich um eine Kapital- oder eine Risikolebensversicherung handelt.Während es bei Kapitallebensversicherungen nämlich oft so ist, dass eine Erhöhung des Todesfallschutzes auch ohne einen Mehrbeitrag möglich ist, ist dies bei Risikolebensversicherung gänzlich ausgeschlossen. Der Grund für diesen Umstand ist einfach der, dass es bei einer Kapitallebensversicherung immer auch einen Sparanteil am Beitrag gibt und wenn man nun das Risiko erhöht, der Risikoanteil sich also erhöht, wird der Sparanteil einfach kleiner – der Gesamtbeitrag jedoch bleibt gleich. Diese Option hat man bei Risikolebensversicherungen jedoch nicht, da es hier keinen Sparanteil gibt. Da die Versicherung hier nur das reine Risiko absichert, steigt der Beitrag, sobald sich das Risiko erhöht.
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10. Ich habe vor einigen Jahren eine Lebensversicherung über Summe XY abgeschlossen, möchte nun aber meine Absicherung erhöhen. Geht dies auch ohne eine erneute Prüfung meiner gesundheitlichen Situation?
Möchte man den Versicherungsschutz einer Lebensversicherung nachträglich und ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, so ist dies nur dann möglich, wenn der Versicherer von sich aus diese Option vorsieht. Und das ist erstaunlich oft der Fall. Aufgrund des stetig steigenden Konkurrenzdrucks auf dem Lebensversicherungsmarkt sind die Versicherer nämlich mehr denn je gezwungen, sich neue Tarife auszudenken – immer öfter eben auch unter Einschluss der so genannten „Nachversicherungsgarantie“. Hierbei ist es, meist im Abstand von einigen Jahren, möglich, den vereinbarten Todesfallschutz zu erhöhen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung ablegen zu müssen.Hat man keine Nachversicherungsgarantie in seinem Vertrag enthalten, ist eine Erhöhung der Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung leider ausgeschlossen.
11. Ich habe vor einigen Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen – wie wird die Auszahlung aus diesem Vertrag versteuert?
Das kommt ganz klar auf den Zeitpunkt des Abschlusses an. Ist die Versicherung vor dem 01.01.2005 policiert worden, ist der Vertrag absolut steuerfrei, d.h. die gesamte Auszahlung kann ohne Abzug von Steuern eingenommen werden. Ist der Vertrag jedoch nach dem 01.01.2005 policiert worden, muss die Auszahlung mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Um diesen zu ermitteln wird die Auszahlungssumme aus der Lebensversicherung um die gesamten Beiträge des Versicherungsnehmers gekürzt. Es bleibt quasi der Gewinn. Dieser Ertrag wird nun, vorausgesetzt die Lebensversicherung lief wenigstens 12 Jahren, um die Hälfte gekürzt und dann mit dem individuellen Steuersatz der begünstigten Person versteuert werden.Viele Lebensversicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden inzwischen an, die Auszahlung nicht in einer Summe zu erhalten, sondern sich über mehrere Jahre stets die Summe nehmen zu können, die man gerade haben möchte. Auf diese Weise kann man sich die Steuerlast gleichmäßig verteilen oder sogar gänzlich umgehen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Ertragsanteil mit dem jährlichen Freistellungsauftrag abgegolten werden kann.
Zudem ist es, gerade bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, sehr oft möglich, sich die Fondsanteile auszahlen zu lassen, ohne diese zu verkaufen. Zu diesem Zweck werden die Anteile einfach in ein Sammeldepot übertragen. Auch in diesem Fall kann man nun den Anteilsbestand über mehrere Jahre verwalten und immer nur die Menge an Fondsanteilen verkaufen, deren Gegenwert man gerade benötigt. Auf diese Weise kann man die Steuerlast gleichmäßiger verteilen oder sogar über die jährlichen Freistellungsaufträge abgelten.
12. Ich möchte eine Lebensversicherung abschließen und damit meine Altersvorsorge aufbessern – welche Steuerlast erwartet mich?
Für alle Lebensversicherungen, die seit dem 01.01.2005 abgeschlossen werden, gilt die neue Steuergesetzgebung der Lebensversicherungen. Gewinne aus Lebensversicherungen unterliegen seit diesem Zeitpunkt der ganz normalen Einkommensteuer, ebenso wie die meisten anderen Einkünfte auch. Da aber lediglich der so genannte Ertragsanteil besteuert werden kann, also quasi die Gewinne der Lebensversicherung, wird die Auszahlungssumme um die Gesamtsumme der vom Versicherungsnehmer geleisteten Einzahlungen gekürzt. Eine Versteuerung der Gesamtsumme ist nämlich gesetzlich verboten: Würde die Steuer nämlich nicht nur auf den Ertragsanteil, sondern auf die gesamte Auszahlung erhoben werden, würde es zu einer so genannten Doppelbesteuerung kommen, da der Versicherungsnehmer die eingezahlten Beiträge ja bereits aus seinem Nettoeinkommen bezahlt hat, also bereits Einkommensteuer abgeführt wurde.Eine Sonderregelung gibt es jedoch trotzdem: Läuft die Lebensversicherung länger als zwölf Jahre und wird das Geld erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers ausgezahlt, handelt es sich nach Auffassung des Staates um ein reines Altersvorsorgeprodukt. In diesem Fall kommt das so genannte Halbeinkünfteverfahren zum Tragen, das besagt, dass nicht die gesamten Gewinne, sondern nur die Hälfte, versteuert werden braucht.
13. Ich habe eine Lebensversicherung für meinen Sohn / meine Tochter abgeschlossen. Kann ich diesen Vertrag auf ihn/sie übertragen?
Nun, bei dieser Frage ist es überaus wichtig, klar zu differenzieren. Ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist bei Lebensversicherungen jederzeit möglich, ein Wechsel der versicherten Person ist jedoch nicht machbar.Ist es nun so, dass man eine Lebensversicherung auf das Leben des Sohnes oder der Tochter abgeschlossen hat, kann man den Vertrag später problemlos auf die Kinder übertragen und diese können die Versicherung dann eigenständig als Versicherungsnehmer und versicherte Person/en weiterführen, sind die Eltern jedoch versicherte Person/en, ist die Sache etwas komplizierter.
Auch in diesem Fall ist es natürlich möglich, den Versicherungsnehmer zu wechseln, die Eltern bleiben aber in jedem Fall versicherte Person/en, was in jedem Fall dazu führt, dass der Vertrag erlischt und ausgezahlt wird, sobald die Eltern (oder der Elternteil) versterben/verstirbt.
Möchte man daher eine Lebensversicherung für sein Kind abschließen, gibt es eigentlich nur zwei gangbare Wege. Auf der einen Seite kann man das Kind von vornherein als Versicherungsnehmer und als versicherte Person eintragen lassen. Die Eltern müssen in diesem Fall genehmigen, dass ihr minderjähriges Kind einen solchen Vertrag abschließt, dafür muss aber auch nichts geändert werden, wenn das Kind den Vertrag irgendwann selber bezahlen und verwalten soll. Auf der anderen Seite kann man aber auch das Kind als versicherte Person eintragen lassen und die Rolle des Versicherungsnehmer von einem Elternteil ausfüllen lassen. Auch hier ist es später problemlos möglich, durch einen einfachen Versicherungsnehmerwechsel den Vertrag auf das Kind zu übertragen.
14. In meiner Lebensversicherung steht eine Person als berechtigt, die ich nicht in meinem Vertrag haben möchte. Kann ich das ändern?
Natürlich, eine solche Änderung ist jederzeit möglich und kann einfach formlos gegenüber dem Versicherer angezeigt werden. Für eine Umstellung ist in der Regel die Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums der versicherten Person erforderlich.Sicherheit schon ab 4,30 Euro pro Monat
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15. Kann ich meine Lebensversicherung jederzeit kündigen?
Normale Lebensversicherungen lassen sich bei den meisten Versicherungsgesellschaften nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres und dann immer zur Hauptfälligkeit kündigen. Bezahlt man seine Lebensversicherung also monatlich, kann man auch monatlich kündigen, bezahlt man jedoch jährlich, muss man bis zur nächsten Hauptfälligkeit warten. Achtung: Bitte achten sie unbedingt darauf, dass es sich auch wirklich um eine Lebensversicherung handelt. Sollte es sich nämlich in Wirklichkeit nicht um eine Lebensversicherung, sondern um eine Riester- oder gar Rüruprente handeln, gelten völlig andere Kündigungsmodalitäten.16. Kann der Staat mir mein erspartes Geld wegnehmen, wenn ich in die Hartz-IV-Regelung falle?
Nun, das kommt ganz darauf an: Auf der einen Seite ist es durchaus möglich, dass das Guthaben der Lebensversicherung zzgl. dem Guthaben in evtl. anderen Spareinlagen weniger als den erlaubten Freibetrag ausmacht und die Lebensversicherung durchaus bestehen bleiben darf, auf der anderen Seite kann es aber auch sein, dass das Guthaben wesentlich höher ausfällt und der Vertrag zuerst verwertet werden muss, bevor es zu einer Leistung des Staates kommen kann.Der Grundfreibetrag beträgt 200 Euro je Lebensjahr, wobei 13.000 Euro die Maximalgrenze und 4.100 Euro die Minimalgrenze darstellen. Wer vor dem 01.01.1943 geboren ist, erhält sogar einen Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr bis zu einem Maximalwert von 33.800 Euro.
Um diese Regelung zu umgehen, kann man mit seiner Versicherung jedoch einen so genannten Verwertungsverzicht vereinbaren. Durch diese Regelung verzichtet der Versicherungsnehmer auf das Recht, dem Vertrag vor seinem 60. Lebensjahr zu kündigen, zu beleihen oder sonst wie zu verwerten. In diesem Fall ist der Vertrag vor dem Zugriff des Staates geschützt.
17. Wo finde ich das beste Angebot für eine Risikolebensversicherung oder eine Kapitallebensversicherung?
Nun, grundsätzlich kann man sagen, dass es nur drei Möglichkeiten gibt, für sich den besten Versicherungsvertrag aus den Sparten der Risikolebensversicherung oder der Kapitallebensversicherung zu finden:1. Man kann sich selber auf die Suche machen und die Tarife von allen möglichen Versicherungsunternehmen eigenhändig miteinander vergleichen. Hierbei hat man allerdings stets das Problem, dass man sehr lange Wege auf sich nehmen, viele Gespräche führen und viele, viele Informationen richtig ordnen muss. Zudem ist man am Ende einer solchen Odyssee oft nur geringfügig mehr informiert als am Anfang des Vorhabens – oft ist diese Methode daher wenig praktikabel.
2. Man kann sich einen Makler suchen und diesen Fragen, welcher Vertrag der beste ist. Hat man nun Glück, gerät man an einen Makler, der wirklich nur das Wohl des Kunden im Auge hat und einem demnach einen Tarif raussucht, der wirklich optimal auf die persönliche Situation zugeschnitten ist. Hat man jedoch Pech, empfiehlt der Makler nur die Produkte, die am besten für seinen Geldbeutel sind, deren Gesellschaften also die größte Provision ausschütten.
3. Die heutzutage praktikabelste Methode ist mit Sicherheit die Recherche über das Internet. Fast alle Gesellschaften haben ihre Tarife und ihre Versicherungsangebote nämlich inzwischen auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt und man kann durch Onlinerecherchen sehr schnell feststellen, welches Unternehmen attraktive Tarife hat und welches eher nicht. Am besten nutzt man dafür einen so genannten Versicherungsvergleich. In einem solchen Vergleich werden die Angebote diverser Unternehmen eingespeichert und immer dann abgerufen, wenn ein Kunde die Daten zu dem von ihm gewünschten Vertrag eingibt. Auf diese Weise lässt sich schnell und einfach genau der Vertrag finden, der optimal auf die eigene Situation zugeschnitten ist. Im Folgenden haben wir uns einmal die Mühe gemacht und hier einen solchen Vergleich für Sie erstellt.
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