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Risikolebensversicherung - FAQ
Kann ich meine bestehende Risikolebensversicherung kündigen?
Gerade in der heutigen Zeit, einer Zeit voller
Wirtschaftskrisen, Kurzarbeit und anderen, schockierenden Ereignissen,
müssen immer mehr Menschen zusehen, wie sie ihr Geld
zusammenhalten. Schließlich möchte niemand, dass am
Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist...
Versicherungen gehören klassisch zu den Verträgen,
die am ehesten unter Wirtschaftskrisen leiden, denn hier sehen viele
Menschen am ehesten Einsparpotential. "Ich zahle und zahle, aber
bekomme doch nichts heraus" ist in diesem Zusammenhang einer der am
häufigsten gehörten Sätze überhaupt.
Und tatsächlich, es gibt durchaus Versicherungen, für
die das zutrifft. Hausrat- und Haftpflichtversicherungen
gehören z.B. ebenso zu den Versicherungen, bei denen keine
Endauszahlung erfolgt, wie Unfall- und Risikolebensversicherungen.
Besonders die Risikolebensversicherungen werden dabei oft
gekündigt, sobald wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen.
Bevor wir auf das Für und Wider einer solchen
Kündigung eingehen, muss jedoch erst einmal die Frage
beantwortet werden, ob es überhaupt möglich ist, eine
Risikolebensversicherung so ohne weiteres zu kündigen. Die
Antwort auf diese Frage ist ganz klar "Ja", allerdings mit der
Einschränkung "unter gewissen Voraussetzungen". Um eine
bestehende Risikolebensversicherung nämlich kündigen
zu können, muss diese aus der so genannten
Mindestvertragslaufzeit heraus sein. Diese beträgt in der
Regel ein Jahr, so dass also immer erst 12 Beiträge
fließen müssen, bevor man kündigen kann.
Nach der Mindestvertragslaufzeit kann man eine Lebensversicherung
jederzeit zur nächsten Hauptfälligkeit
kündigen, also bei monatlicher Zahlweise monatlich.
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Bevor man die Kündigung einer Risikolebensversicherung
ausspricht, sollte man sich jedoch genau darüber im klaren
sein, ob eine Kündigung wirklich sinnvoll ist, bzw. welche
Auswirkungen die Kündigung eigentlich überhaupt hat.
Wer nämlich eine bestehende Risikolebensversicherung aufgibt,
kann dies nicht einfach mit dem Gedanken tun, er könne ja bei
Bedarf einfach wieder einen solchen Vertrag abschließen -
dies ist nämlich nicht immer selbstverständlich.
Vielmehr ist es so, dass ein neuer Abschluss einer
Risikolebensversicherung auch immer eine neue
Gesundheitsprüfung mit sich bringt - und wen sich die
gesundheitliche Situation in der Zwischenzeit verschlechtert hat, ist
auch der Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht mehr oder nur
sehr erschwert möglich.
Zudem verschlechtert sich mit steigendem Lebensalter auch der Preis,
den man für eine Risikolebensversicherung in einer bestimmten
Größenordung zahlen muss. Wer also glaubt, er
würde fünf oder zehn Jahre nach einer
Kündigung eine neue Versicherung für den selben
Beitrag wie bisher bekommen, der irrt sich gewaltig. Je nach
Versicherungsgesellschaft kann es durchaus sein, dass der Beitrag in
zehn Jahren um bis zu 100% anwächst. Wer also Inhaber einer
Risikolebensversicherung ist, sollte sich wirklich überlegen,
ob eine Kündigung nicht vielleicht der schlechteste aller
möglichen Wege ist.