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Risikolebensversicherung

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Risikoleben FAQs

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Risikolebensversicherung - FAQ

Zahlt eine Risikolebensversicherung wenn man ein Kriegsgebiet oder ein gefährliches Land bereist und dort verstirbt?

Urlaube sind den meisten Menschen etwas absolut Heiliges. Kaum ein anderer Zeitpunkt im Jahr wird mit solch großer Spannung erwartet und, wenn er erst gekommen ist, so genossen und zelebriert, wie die lang verdiente Auszeit nach einem stressigen Arbeitsalltag. Besonders im Trend liegen dabei derzeit Reisen in Gebiete, die man eigentlich nicht unter dem Synonym "typisches Urlaubsgebiet" einordnen würde. Afrika oder auch der Nahe Osten werden bei Urlaubern z.B. immer beliebter, aber auch Korea oder Pakistan/Indien sind hier durchaus zu nennen. Gerade wenn man nun aber in Gebiete reist, die vielleicht noch vor wenigen Jahren als Kriegsgebiete galten und auch heute noch als Krisengebiete geführt werden, stellen sich aber interessante Fragen, wie z.B. die, ob eine Risikolebensversicherung eigentlich auch dann zahlt, wenn man ein Kriegsgebiet oder ein gefährliches Land bereist und dort verstirbt?

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Nun, diese Frage muss definitiv differenziert betrachtet werden. Zuerst einmal sei gesagt, dass sämtliche deutsche Lebensversicherer in ihren Bedingungen eine Klausel haben, die den Versicherer in dem Fall von der Leistungspflicht entbindet, dass der Tod im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg oder inneren Unruhen steht. Sollte man also in ein Kriegsgebiet reisen und dort erschossen werden oder einem Anschlag zum Opfer fallen, wird die Versicherung nicht einen einzigen Cent auszahlen. Reist man hingegen in ein solches Gebiet, verstirbt dann aber an dem Biss einer Klapperschlange oder an dem Stich eines Skorpions gibt es eine gute Chance, Geld zu erhalten. Die Versicherung wird hier lediglich prüfen, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat oder nicht. Am eindeutigsten ist es, wenn man an einem Hirnschlag oder Herzinfarkt verstirbt - hier ist es egal, in welcher Region der Erde man sich gerade aufgehalten hat.

Was kann man aus diesen Erkenntnissen lernen: Nun, zum einen kann man daraus lernen, dass man, bevor man in ein Krisengebiet reist, auf jeden Fall mit seiner Versicherung sprechen und die Reise ankündigen sollte. Für den Fall, dass es bei einem bestimmten Land Zweifel gibt, kann die Versicherung sicherlich Auskunft darüber geben, ob und, wenn ja, mit welchen Einschränkungen der Versicherungsschutz in diesem Land greift. auch eine evtl. Deckungszusage kann man sich hier ausstellen lassen und so sichergehen, dass es im Leistungsfall keinerlei Diskussionen gibt.

 
 

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