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Risikolebensversicherung - FAQ
Zahlt eine Risikolebensversicherung wenn man ein Kriegsgebiet oder ein gefährliches Land bereist und dort verstirbt?
Urlaube sind den meisten Menschen etwas absolut Heiliges. Kaum ein anderer Zeitpunkt im Jahr wird mit solch großer Spannung erwartet und, wenn er erst gekommen ist, so genossen und zelebriert, wie die lang verdiente Auszeit nach einem stressigen Arbeitsalltag. Besonders im Trend liegen dabei derzeit Reisen in Gebiete, die man eigentlich nicht unter dem Synonym "typisches Urlaubsgebiet" einordnen würde. Afrika oder auch der Nahe Osten werden bei Urlaubern z.B. immer beliebter, aber auch Korea oder Pakistan/Indien sind hier durchaus zu nennen. Gerade wenn man nun aber in Gebiete reist, die vielleicht noch vor wenigen Jahren als Kriegsgebiete galten und auch heute noch als Krisengebiete geführt werden, stellen sich aber interessante Fragen, wie z.B. die, ob eine Risikolebensversicherung eigentlich auch dann zahlt, wenn man ein Kriegsgebiet oder ein gefährliches Land bereist und dort verstirbt?
Nun, diese Frage muss definitiv differenziert betrachtet
werden. Zuerst einmal sei gesagt, dass sämtliche deutsche
Lebensversicherer in ihren Bedingungen eine Klausel haben, die den
Versicherer in dem Fall von der Leistungspflicht entbindet, dass der
Tod im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg oder inneren
Unruhen steht. Sollte man also in ein Kriegsgebiet reisen und dort
erschossen werden oder einem Anschlag zum Opfer fallen, wird die
Versicherung nicht einen einzigen Cent auszahlen. Reist man hingegen in
ein solches Gebiet, verstirbt dann aber an dem Biss einer
Klapperschlange oder an dem Stich eines Skorpions gibt es eine gute
Chance, Geld zu erhalten. Die Versicherung wird hier lediglich
prüfen, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat
oder nicht. Am eindeutigsten ist es, wenn man an einem Hirnschlag oder
Herzinfarkt verstirbt - hier ist es egal, in welcher Region der Erde
man sich gerade aufgehalten hat.
Was kann man aus diesen Erkenntnissen lernen: Nun, zum einen kann man
daraus lernen, dass man, bevor man in ein Krisengebiet reist, auf jeden
Fall mit seiner Versicherung sprechen und die Reise ankündigen
sollte. Für den Fall, dass es bei einem bestimmten Land
Zweifel gibt, kann die Versicherung sicherlich Auskunft
darüber geben, ob und, wenn ja, mit welchen
Einschränkungen der Versicherungsschutz in diesem Land greift.
auch eine evtl. Deckungszusage kann man sich hier ausstellen lassen und
so sichergehen, dass es im Leistungsfall keinerlei Diskussionen gibt.