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Risikolebensversicherung

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  • Warum ist sie für Familien besonders wichtig?
  • Risiko-Lebensversicherung oder Kapital-Lebensversicherung?

Risikoleben FAQs

  • Kann ich meinen Versicherungsantrag auch alleine bearbeiten?
  • Wann erhalte ich meinen Versicherungsschein zur Risikolebensversicherung?
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  • Welche Gesundheitsfragen gibt es bei der Risikolebensversicherung?
  • Wie finde ich den günstigsten Anbieter?

Risikolebensversicherung - FAQ

Was passiert mit einer Kapitallebensversicherung im Falle von Hartz 4?

Immer wieder erreichen und Fragen von vollkommen verunsicherten Menschen, was denn eigentlich mit einer Kapitallebensversicherung passiert, wenn man einmal in die Situation kommt, Hartz 4 beantragen zu müssen. Kann der Staat mir mein Geld wegnehmen? Habe ich eine Möglichkeit mein angespartes Geld vor dem Zugriff des Staates zu schützen?

Nun, zuerst einmal müssen wir festhalten, dass der Staat durchaus in der Lage ist, Gelder aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen auf die Leistungen nach Hartz IV anzurechnen. Wichtig aber ist, dass jeder Mensch einen gewissen Freibetrag zur Verfügung hat, der nicht auf die Leistungen nach dem ALG II angerechnet werden darf. Dieser Freibetrag beträgt 150 Euro je vollendetem Lebensjahr, wobei 3100 Euro die Untergrenze und 9750 Euro die Obergrenze darstellt (für Geburtsjahrgänge bis 1957, ab 1958 - 9900 Euro, ab 1964 - 10.050 Euro). Wer bis 1947 geboren wurde, darf sogar 520 Euro je Lebensjahr zurücklegen, ohne dass diese auf die Leistungen nach Hartz IV angerechnet werden können.

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Um diese Freigrenzen auszuweiten gibt es die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Lebensversicherer einen so genannten Verwertungsverzicht zu vereinbaren. Durch einen solchen Verzicht erklärt sich der Versicherungsnehmer bereit, auf sein Recht der Vertragskündigung, Beleihung oder Verpfändung vor dem Beginn des Renteneintritts zu verzichten. Im Gegenzug steigt der Freibetrag dann auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr an, wobei die Höchstgrenzen dann bei 48.750 Euro (für Geburtsjahrgänge bis 1957, ab 1958 - 49.500 Euro, ab 1964 - 50.250 Euro) beträgt.

Wer komplett sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nicht von Seiten des Staates angegriffen werden darf, wenn er einmal in die Harz IV Regelung fallen sollte, der muss eine Riester- oder Rürup-Rentenversicherung abschließen. Bei diesen beiden Vertragsarten hat der Staat schon per Gesetz keinen Zugriff auf die Gelder und die Kunden können sich hier beliebig viel Kapital zur Aufbesserung der eigenen Altersvorsorge zusammensparen.
In der heutigen Zeit sollte man sich daher genau überlegen, ob man für seine Altersvorsorge wirklich ausschließlich auf private Kapitallebensversicherungen vertraut, oder ob man sich lieber schon im Vorwege so positioniert, dass einem im Fall der Fälle nichts weggenommen werden kann. Durch den Abschluss einer Riester- oder Rüruprente gibt man zwar ein gutes Stück seiner finanziellen Flexibilität auf, dafür ist man jedoch in jedem Fall gewiss, dass das Geld am Ende des Vertrages auch wirklich noch da ist.
 
 

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