Wann macht eine fallende Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung Sinn?

Eine fallende Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung ist immer dann sinnvoll wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein fallendes Todesfallrisiko erkennbar ist. Mit einer Bedarfsanalyse wird das gesamte Todesfallrisiko ermittelt. Hierbei ist in den meisten Fällen ein feststehender Sockelbetrag, in einer zu bestimmenden Höhe, als Todesfallabsicherung zu versichern. Die Versicherungsdauer ist bis zu einem bestimmten Alter festzulegen.

Darüberhinaus sind Darlehen, Versorgung der Kinder, Ehepartner und eventuell auch Geschäftspartner und/oder andere abzusichern. Hier werden die Versicherungssummen dann am Bedarf angepasst und sind in der Regel über die Laufzeit fallend.

Darlehen haben eine Tilgungsrate welche die Darlehenssumme über die Zeitachse fallen läßt. Entsprechend werden die hierfür nötigen Todesfallabsicherungen am Darlehensverlauf angepasst, in der Regel also fallend. Dies kann degressiv, linear oder auch zu fixen Zeitpunkten sein, wenn z.B. Sondertilgungen geplant sind.

Die Versorgung der Kinder ist, je nach Bedarf, an festen Zeitpunkten nicht mehr nötig. Hier können z.B. das Alter des jeweiligen Kindes zur Bedarfsanalyse herangezogen werden. Der Todesfallschutz für den Versorger des Kindes endet dann z.B. am 21. Geburtstag des Kindes. In der Darstellung der gesamten Todesfallsumme ergibt dies in der Regel eine feste, sprunghafte Reduzierung der Todesfallsumme auf ein niedrigeres Niveau.

Der Ehepartner ohne festes Einkommen ist, je nach Situation, auf den Versorger und dessen Einkünfte angewiesen. Bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts wird dieses Einkommen benötigt um Vermögen und die Renteneinkünfte in der Zukunft aufzubauen. Stirbt der Versorger vor Erreichen der entsprechenden Rentenhöhen entstehen Versorgungslücken. Dieser Todesfallbedarf ist in der persönlichen Analyse zu berücksichtigen. Ehepartner, ohne eigenes Vermögen und ohne regelmäßiges Einkommen, sollten mit einer festen Todesfallsumme als Sockelbetrag abgesichert werden. Die Versicherungsdauer(Laufzeit der Versicherung) ist in der Regel bis zum geplanten Renteneintritt. Ergänzend kann eine fallende Todesfallschutzsumme auf die feste Komponente hinzugerechnet werden. Auch hier gibt eine genaue Bedarfsanalyse Aufschluss wie die Todesfallsummen liegen sollten.

Geschäftspartner, welche gemeinsame Ziele verfolgen und vom jeweiligen Partner abhängig sind, benötigen entsprechenden Schutz wenn der Geschäftspartner durch Tod ausfällt. Hier sind sehr oft Versicherungen auf verbundene Leben sinnvoll die aber um fallende Risikoversicherungen ergänzt werden können. Da sich das Todesfallrisiko über die Zeitachse auch im Geschäftsleben abbauen kann wird durch entsprechende Vertragsgestaltung ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz aufgebaut.

Die tägliche Praxis belegt es: In mehr als 80% der Beratungsfälle sind die Todesfallsummen falsch ermittelt, zu gering versichert und/oder bei zu teuren Versicherungen versichert. Die anfänglichen Todesfallsummen bei unseren Konzepten liegen oftmals mehr als 100% über den bisherigen Deckungen. Die Prämie ist dann häufig, trotz wesentlich höherer Absicherung, geringer!

Die richtige Absicherung über eine Risikolebensversicherung beginnt immer mit einer objektiven Bedarfsanalyse!