Risikolebensversicherung mit oder ohne Beitragsrückgewähr?

Eine Risikolebensversicherung sollte in der Regel ohne Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden. So können Sie bedarfsgerecht nur das nötige Todesfallrisiko versichern und zahlen auch nur die dafür notwendige Prämie. Sollte der Vertrag vorzeitig aufgehoben werden, weil z.B. das eigengenutzte Haus früher als geplant abbezahlt ist, können Sie die Risikolebensversicherung ohne Beitragrückgewähr einfach kündigen und es fallen keine Stornoabzüge an.

Eine Risikolebensversicheung mit Beitragsrückgewähr ist nichts anderes als eine kapitalbildende Lebensversicherung. Hier kennen viele Versicherte aus eigener Erfahrung was es bedeutet solch einen Vertrag vor dem normalen Laufzeitende zu kündigen. Es entstehen sehr hohe Verluste durch die Stornierungsgebühren, diese werden vom vorhandenen angesparten Guthaben Ihrer Versicherung abgezogen.

Trennen Sie Risiko und Sparen!