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Risikolebensversicherung

  • Was ist eigentlich eine Risikolebensversicherung?
  • Wie wichtig ist eine Risikolebensversicherung?
  • Risikolebensversicherung - Was darf sie kosten?
  • Warum ist sie für Familien besonders wichtig?
  • Risiko-Lebensversicherung oder Kapital-Lebensversicherung?

Risikoleben FAQs

  • Kann ich meinen Versicherungsantrag auch alleine bearbeiten?
  • Wann erhalte ich meinen Versicherungsschein zur Risikolebensversicherung?
  • Wie hoch ist die maximal versicherbare Versicherungssumme?
  • Welche Gesundheitsfragen gibt es bei der Risikolebensversicherung?
  • Wie finde ich den günstigsten Anbieter?

Risikolebensversicherung - FAQ

Was passiert bei falschen Angaben auf dem Antrag zur Risikolebensversicherung?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist eine sehr gute Maßnahme, um seine Familie gegen die finanziellen Folgen des eigenen Todes abzusichern. Egal wie der Background auch aussieht, ob man Kinder zu versorgen und/oder ein Haus abzubezahlen hat, eine Risikolebensversicherung ist oft absolut unverzichtbar. Nun gibt es ja aber Situationen, in denen das Lebensversicherungsunternehmen den Antrag auf Lebensversicherung schlicht und ergreifend ablehnen würde - zum Beispiel wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tod zur Folge haben wird. Getreu dem Motto "Ein brennendes Haus wird nicht versichert", haben solche Menschen oft keine Chance, eine Risikolebensversicherung zu erhalten.

Um nun aber doch in den Genuss einer Risikolebensversicherung zu gelangen, sind viele Menschen geneigt, falsche Angaben im Versicherungsantrag zu machen. Getreu dem Motto "Was der Versicherer nicht weiß, macht ihn nicht heiß", hoffen diese Menschen, dass es keinem auffällt, wenn sie so offensichtlich betrügen. Was aber passiert eigentlich, wenn man falsche Angaben auf dem Antrag macht und die Versicherung bekommt das heraus?

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Nun, zuerst einmal sollte man sich darüber im klaren sein, dass eine Versicherungsgesellschaft jeden Todesfall genau prüfen wird. Wenn also ein 40 jähriger Mann plötzlich verstirbt, wird die Versicherung mit großer Akribie nachforschen - und sollte dort eine Vorerkrankung bestanden haben und diese verschwiegen worden sein, wird man das herausfinden. Die meisten Fälle von Versicherungsbetrag, und über nichts anders reden wir hier, fliegen erst im Leistungsfall auf - dann aber fast immer.

Im Falle eines offensichtlichen Versicherungsbetruges würde die Versicherung den Versicherungsnehmer belangen und ggf. Anzeige erstatten. Sofern der Versicherungsnehmer nicht identisch mit der versicherten Person war, ist das auch kein Problem, liegt hier allerdings eine Personalunion vor, wird es schwierig den Versicherungsnehmer zu belangen - denn der ist schließlich tot. Auf jeden Fall aber wird die Versicherung per sofort von jeglicher Leistungspflicht entbunden und auch die Beiträge werden im Falle eines Versicherungsbetruges nicht erstattet.

Fazit:
Es kann nur davor gewarnt werden, falsche Angaben im Versicherungsantrag zu machen. Lügen haben immer kurze Beine und so werden auch die falschen Angaben irgendwann auffliegen - spätestens wenn eine Leistung aus dem Vertrag abgerufen wird. Die Versicherungen haben ein natürliches Interesse daran, jeden Leistungsfall zu prüfen - und genau das wird auch sehr akribisch getan. Falsche Angaben fliegen so schnell auf.

 
 

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