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Risikolebensversicherung - FAQ
Was passiert bei falschen Angaben auf dem Antrag zur Risikolebensversicherung?
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist eine sehr
gute Maßnahme, um seine Familie gegen die finanziellen Folgen
des eigenen Todes abzusichern. Egal wie der Background auch aussieht,
ob man Kinder zu versorgen und/oder ein Haus abzubezahlen hat, eine
Risikolebensversicherung ist oft absolut unverzichtbar. Nun gibt es ja
aber Situationen, in denen das Lebensversicherungsunternehmen den
Antrag auf Lebensversicherung schlicht und ergreifend ablehnen
würde - zum Beispiel wenn eine schwere Erkrankung vorliegt,
die mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tod zur Folge haben wird. Getreu
dem Motto "Ein brennendes Haus wird nicht versichert", haben solche
Menschen oft keine Chance, eine Risikolebensversicherung zu erhalten.
Um nun aber doch in den Genuss einer Risikolebensversicherung zu
gelangen, sind viele Menschen geneigt, falsche Angaben im
Versicherungsantrag zu machen. Getreu dem Motto "Was der Versicherer
nicht weiß, macht ihn nicht heiß", hoffen diese
Menschen, dass es keinem auffällt, wenn sie so offensichtlich
betrügen. Was aber passiert eigentlich, wenn man falsche
Angaben auf dem Antrag macht und die Versicherung bekommt das heraus?
Nun, zuerst einmal sollte man sich darüber im klaren
sein, dass eine Versicherungsgesellschaft jeden Todesfall genau
prüfen wird. Wenn also ein 40 jähriger Mann
plötzlich verstirbt, wird die Versicherung mit
großer Akribie nachforschen - und sollte dort eine
Vorerkrankung bestanden haben und diese verschwiegen worden sein, wird
man das herausfinden. Die meisten Fälle von
Versicherungsbetrag, und über nichts anders reden wir hier,
fliegen erst im Leistungsfall auf - dann aber fast immer.
Im Falle eines offensichtlichen Versicherungsbetruges würde
die Versicherung den Versicherungsnehmer belangen und ggf. Anzeige
erstatten. Sofern der Versicherungsnehmer nicht identisch mit der
versicherten Person war, ist das auch kein Problem, liegt hier
allerdings eine Personalunion vor, wird es schwierig den
Versicherungsnehmer zu belangen - denn der ist schließlich
tot. Auf jeden Fall aber wird die Versicherung per sofort von jeglicher
Leistungspflicht entbunden und auch die Beiträge werden im
Falle eines Versicherungsbetruges nicht erstattet.
Fazit:
Es kann nur davor gewarnt werden, falsche Angaben im
Versicherungsantrag zu machen. Lügen haben immer kurze Beine
und so werden auch die falschen Angaben irgendwann auffliegen -
spätestens wenn eine Leistung aus dem Vertrag abgerufen wird.
Die Versicherungen haben ein natürliches Interesse daran,
jeden Leistungsfall zu prüfen - und genau das wird auch sehr
akribisch getan. Falsche Angaben fliegen so schnell auf.