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Risikolebensversicherung - FAQ
Was bedeutet Beitragsverrechnung in der Risikolebensversicherung?
In vielen Situationen ist es durchaus sinnvoll, eine
Risikolebensversicherung zum finanziellen Schutz seiner
Angehörigen abzuschließen. Eine Angst, die viele
Menschen jedoch haben, und wie wir gleich sehen werden, handelt es sich
hierbei lediglich um eine Vorurteil, ist die, dass der Abschluss von
Risikolebensversicherungen sehr teuer ist. "Sicher, ich bekomme ja am
Ende eine Schlussauszahlung... Die hilft mir jedoch nichts, wenn ich
mir den Beitrag in meiner aktuellen Situation nicht leisten kann" ist
ein Satz, der in diesem Zusammenhang sehr häufig zu
hören ist.
Dies ist aber so nicht richtig. Zwar stimmt es, dass viele Tarife auch
bei Risikolebensversicherungen eine Schlussauszahlung vorsehen, dies
ist aber keineswegs der Grundgedanke einer Risikolebensversicherung.
Wie der Name schon sagt, soll die Risikolebensversicherung eigentlich
nur das "Risiko Leben" absichern, also Geld für den Fall
bereithalten, dass die versicherte Person vor Ablauf der
Versicherungsdauer stirbt.
Wie kommt es aber zu den ominösen Auszahlungen am Ende der
Laufzeit, bzw. was kann man machen, damit man diese Auszahlung nicht
erhält und demnach auch nicht ansparen muss.
Nun, grundsätzlich ist es zwar richtig, dass eine
Risikolebensversicherung immer nur aus einem Risikoanteil besteht, also
im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung kein Sparanteil im Beitrag
enthalten ist. Doch eines wird dabei häufig vergessen: Die
Überschüsse des Versicherungsunternehmens.
Auch Menschen, die nur eine Risikolebensversicherung abgeschlossen
haben und die keinen expliziten Sparvertrag bedienen sind Mitglieder
der Versichertengemeinschaft und haben daher ein Anrecht, von den
Überschüssen des Versicherers zu profitieren, also
Überschussguthaben zu erhalten.
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Sagt man nicht, dass man es explizit anders wünscht, werden
die Überschussbeteiligungen, die man jährlich von dem
Versicherungsunternehmen erhält, entweder verzinslich
angesammelt oder in Investmentfonds angelegt. Die Gesamtsumme aller
Überschussbeteiligungen zzgl. der Zinsen und Erträge,
steht dann am Ende des Vertrages als Schlussauszahlung zur
Verfügung.
Es gibt jedoch Tarife, bei denen keine Verzinsliche Ansammlung und auch
keine Anlage in Fonds stattfindet, sondern bei denen die
Überschüssen in eine so genannte Beitragsverrechnung
einfließen. Bei diesem Modell werden die
Überschüsse dazu verwendet, den Beitrag
während der Laufzeit der Risikolebensversicherung zu
drücken, also den Preis zu verringern.
Die Kehrseite der Medaille ist, logischerweise, dass es bei
Verträge, die eine Beitragsverrechnung der
Überschüsse vorsehen, keine Schlussauszahlung gibt /
geben kann - dies ist aber eigentlich leicht nachvollziehbar.
Zusammenfassend kann man also festhalten, dass sich
Risikolebensversicherungen mit Beitragsverrechnung der
Überschüsse vor allen Dingen für Menschen
eignen, die zwar gerne den Schutz einer Risikolebensversicherung
hätten, die aber entweder keinen Wert auf eine Endauszahlung
legen, oder die sich den eben dafür verwendeten Mehrbeitrag
schlicht nicht leisten können.