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Risikolebensversicherung - FAQ
Risikolebensversicherung mit oder ohne Beitragsrückgewähr?
Wer im Begriff ist, eine Risikolebensversicherung
abzuschließen, muss eine sehr grundlegende Entscheidung
treffen: Möchte er eine Risikolebensversicherung ohne
Beitragsrückgewähr abschließen oder sollte
doch lieber eine Rückzahlung der Beiträge im Falle
des leistungsfreien Versicherungsablaufs erfolgen?
Wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen diesen beiden
Risikolebensversicherungsarten?
Nun, grundsätzlich ist es so, dass eine
Risikolebensversicherung, die dem Kunden eine "Rückzahlung der
Beiträge" garantiert, dies natürlich nur dann
schafft, wenn sich Gelder ansparen. Genau dies kann aber logischerweise
nur dann der Fall sein, wenn der Beitrag etwas höher ist, als
wenn es sich nur um einen reinen Risikobeitrag handelt. Wie bei
normalen Kapitallebensversicherungen auch, besteht der Beitrag einer
Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr daher
aus zwei Bestandteilen: Dem Risikobeitrag und dem so genannten
Sparbeitrag.
"Wenn sie eigentlich gleich sind, wo liegt denn dann der Unterschied
zwischen einer Kapitallebensversicherung und einer
Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr ?"
könnte man nun zurecht fragen. Und tatsächlich gibt
es eigentlich keinen Unterschied - lediglich der Beitrag und damit die
Endauszahlung ist bei Risikolebensversicherungen deutlich geringer -
schließlich soll hier ja keine Altersvorsorge betrieben,
sondern lediglich eine Rückzahlung der Beiträge
erreicht werden.
Bei einer Risikolebensversicherung ohne
Beitragsrückgewähr ist kein Sparanteil im Beitrag
enthalten. Der komplette Beitrag wird daher als Risikobeitrag verwendet
und ist seitens der Versicherung so kalkuliert, dass er genau
ausreicht, um das Risiko und einen minimalen Gewinn für die
Versicherungsgesellschaft abzudecken. Im Vergleich zu einer
Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr
fällt der Beitrag für eine Versicherung ohne
Beitragsrückzahlung daher wesentlich geringer aus.
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Um den Beitrag sogar noch weiter zu drücken, kommt in der
Regel auch eine Verrechnung der Überschüsse zur
Anwendung. Da die Versicherung ja keinen Sparanteil enthält,
sich also kein Guthaben ansammelt, werden die
Überschüsse des Versicherungsunternehmens
dafür verwendet, den Beitrag während der Laufzeit
künstlich abzusenken. Der Kunde zahlt also nochmals weniger.
Ob man sich nun für eine Risikolebensversicherung mit oder
ohne Beitragsrückzahlung entscheiden sollte, hängt
ganz von der persönlichen Situation ab. Hat man das Geld und
möchte man das Gefühl umgehen, Geld für eine
Versicherung zu bezahlen, bei der am Ende noch nicht einmal eine
Auszahlung ansteht, kann man sich gut für eine
Risikolebensversicherung mit Beitragsrückzahlung entscheiden,
andernfalls wählt man lieber die Risikolebensversicherung mit
Beitragsverrechnung.
Besonders in Situationen, in denen schon viel Altersvorsorge mit
anderen Verträgen erfolgt, zum Beispiel durch eine
Riesterrente oder durch eine fondsgebundene Rentenversicherung, kann es
sein, dass es vollkommen überflüssig wäre,
auch noch bei der Risikolebensversicherung eine
Beitragsrückzahlung anzusparen. Wer allerdings noch keine
andere Altersvorsorge hat, kann hier sehr gut zwei Fliegen mit einer
Klappe schlagen.